REG_2024_1309 · über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Aufbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation, zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/61/EU (Gigabit-Infrastrukturverordnung)
Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, sollten die zuständigen Behörden die Vollständigkeit eines Genehmigungsantrags innerhalb von 20 Werktagen nach Eingang bestätigen. Gelangt die zuständige Behörde zu dem Schluss, dass der Genehmigungsantrag unvollständig ist, so sollte sie den Antragsteller innerhalb dieser Frist auffordern, fehlende Informationen nachzureichen. Aus Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz sollten die zuständigen Behörden Genehmigungsanträge für Bauarbeiten als unzulässig erachten können, wenn die gemäß dieser Verordnung erforderlichen Mindestinformationen nicht spätestens zwei Monate vor Einreichung des ersten Genehmigungsantrags bei den zuständigen Behörden über eine zentrale Informationsstelle zur Verfügung gestellt wurden. Wenn zusätzlich zu Genehmigungen auch Wegerechte für den Aufbau von Komponenten von VHC-Netzen benötigt werden, so sollten die zuständigen Behörden abweichend von Artikel 43 der Richtlinie (EU) 2018/1972 diese Wegerechte innerhalb von vier Monaten nach Eingang des Antrags erteilen, außer in Fällen von Enteignung. Andere Wegerechte, die nicht in Verbindung mit Genehmigungen für Bauarbeiten benötigt werden, sollten weiterhin innerhalb der Frist von sechs Monaten gemäß Artikel 43 der Richtlinie (EU) 2018/1972 erteilt werden.
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