REG_2024_1309 · über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Aufbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation, zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/61/EU (Gigabit-Infrastrukturverordnung)
Um sicherzustellen, dass die Verfahren zur Erteilung solcher Genehmigungen im Einklang mit bestimmten neuen und bewährten Verwaltungsverfahren auf nationaler Ebene innerhalb angemessener Fristen abgeschlossen werden, müssen Grundsätze für die Verwaltungsvereinfachung aufgestellt werden. Unter anderem sollte die Pflicht zur Vorabgenehmigung auf Fälle beschränkt werden, in denen dies unerlässlich ist, und es sollte der Grundsatz eingeführt werden, wonach nach Ablauf einer bestimmten Frist eine Genehmigung als von den zuständigen Behörden stillschweigend erteilt gilt. Die Mitgliedstaaten sollten von der Bestimmung über die stillschweigende Genehmigung abweichen können, indem sie dem Betreiber im Fall der Nichteinhaltung der im Unionsrecht oder im nationalen Recht festgelegten Frist für die Entscheidung über den Genehmigungsantrag durch die zuständige Behörde eine alternative Abhilfemaßnahme anbieten. Eine solche alternative Abhilfemaßnahme sollte entweder einen Mechanismus umfassen, der es dem Betreiber ermöglicht, Schadensersatzansprüche für Schäden geltend zu machen, die sich aus der Verzögerung des Verfahrens ergeben, oder die Möglichkeit vorsehen, den Fall an ein Gericht oder eine Aufsichtsbehörde zu verweisen, wobei der Abhilfemaßnahme auf Ersuchen des Betreibers eine Zusammenkunft mit der zuständigen Behörde vorangehen sollte. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren bei Mitteilungsverfahren beizubehalten oder einzuführen, die nach nationalem Recht für den Aufbau von Komponenten von VHC-Netzen oder zugehörigen Einrichtungen gelten. Sofern Mitgliedstaaten von der Anwendung der Bestimmung über die stillschweigende Genehmigung abweichen, sollten sie sicherstellen, dass — zusammen mit den und unbeschadet der von ihnen vorgesehenen alternativen Abhilfemaßnahmen — auf Ersuchen des Betreibers oder der zuständigen Behörde eine Schlichtungssitzung organisiert wird. Eine solche Sitzung sollte unverzüglich organisiert werden, um die Annahme einer Entscheidung über die Genehmigung zu erleichtern. Insbesondere bietet die Sitzung die Gelegenheit, gegebenenfalls unter Beteiligung anderer interessierter Parteien oder einschlägiger Behörden zusätzliche Informationen sowie mögliche Anpassungen des Projekts zu ermitteln. Die Mitgliedstaaten könnten noch andere alternative Maßnahmen einführen oder beibehalten, um sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden die Frist für die Erteilung oder Ablehnung von Genehmigungen einhalten.
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