Art. 76 – Finanzielle Unterstützung

REG_2024_1348 · zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU

Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Einrichtung unentgeltlicher Rechtsauskunft und Schaffung angemessener Kapazitäten für die Durchführung des Verfahrens an der Grenze gemäß dieser Verordnung kommen für eine finanzielle Unterstützung aus den Fonds, die im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 zur Verfügung stehen, in Betracht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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