ErwGr. 33

REG_2024_1348 · zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU

Für einen effektiven Zugang zum Prüfungsverfahren an den Grenzübergangsstellen und in den Hafteinrichtungen, sollten Informationen über die Möglichkeit, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen, bereitgestellt werden. Dolmetschungsvorkehrungen sollten getroffen werden, um ein Mindestmaß an Kommunikation zu gewährleisten, damit die zuständigen Behörden verstehen können, ob Personen ihnen gegenüber erklären, dass sie einen Antrag auf internationalen Schutz stellen wollen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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