ErwGr. 34

REG_2024_1348 · zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU

Die vorliegende Verordnung sollte die Möglichkeit vorsehen, dass ein Antragsteller auch Anträge im Namen von Volljährigen, die Hilfe bei der Ausübung der Rechts- und Geschäftsfähigkeit benötigen, und Minderjährigen, die nach nationalem Recht rechtlich nicht befugt sind, einen Antrag im eigenen Namen einzureichen, einreicht. Die gemeinsame Prüfung dieser Anträge sollte zulässig sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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