ErwGr. 72

REG_2024_1348 · zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU

Im Rahmen ihrer jeweiligen Mandate sollten die Agenturen der Union und insbesondere die Asylagentur die Mitgliedstaaten und die Kommission auf Anfrage unterstützen können, um die ordnungsgemäße Durchführung und Funktionsweise der vorliegenden Verordnung, einschließlich ihrer Bestimmungen über das beschleunigte Verfahren und das Verfahren an der Grenze, sicherzustellen. Die Agenturen der Union und insbesondere die Asylagentur können einem Mitgliedstaat spezifische Unterstützung vorschlagen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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