ErwGr. 64

REG_2024_1351 · über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013

Um die rasche Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats sicherzustellen, sollten die Fristen für die Stellung und Beantwortung von Aufnahmegesuchen, für Wiederaufnahmemitteilungen sowie für die Einlegung von Rechtsbehelfen und die Entscheidung darüber gestrafft und verkürzt werden, ohne die Grundrechte der Antragsteller zu beeinträchtigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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