ErwGr. 2

REG_2024_1352 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/816 und (EU) 2019/818 zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen

Die Verordnung (EU) 2024/1356 sieht vor, dass die Verifizierung von Personen, die zu Sicherheitszwecken der Überprüfung unterliegen, anhand derselben Systeme durchgeführt wird wie bei Personen, die im Rahmen des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) Visa oder Reisegenehmigungen beantragen. Insbesondere sieht die Verordnung (EU) 2024/1356 vor, dass die personenbezogenen Daten von der Überprüfung unterzogenen Personen in Bezug auf Personen, die wegen terroristischer oder anderer schwerer Straftaten verurteilt wurden, mit der durch die Verordnung (EU) 2019/816 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) eingerichteten Datenbank des Europäischen Strafregisterinformationssystems für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN) abgeglichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2024

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