ErwGr. 5

REG_2024_1352 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/816 und (EU) 2019/818 zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen

Die Verordnung (EU) 2024/1356 ist eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in Bezug auf das Grenzmanagement und ändert die Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 (5), (EU) 2017/2226 (6), (EU) 2018/1240 (7) und (EU) 2019/817 (8) des Europäischen Parlaments und des Rates, die ebenfalls eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in Bezug auf das Grenzmanagement darstellen, um Zugangsrechte für die Zwecke der Überprüfung zu den im Visa-Informationssystem (VIS), im Einreise-/Ausreisesystem (EES) und im ETIAS gespeicherten Daten zu gewähren. Aufgrund der unterschiedlichen Geltungsbereiche konnte die Änderung der Verordnung (EU) 2019/816 zur Gewährung von Zugangsrechten zu den in ECRIS-TCN gespeicherten Daten für die Zwecke der Überprüfung allerdings nicht im Rahmen der Verordnung (EU) 2024/1356 erfolgen, da die Verordnung zur Einrichtung des ECRIS-TCN keine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands darstellt. Die Verordnung (EU) 2019/816 sollte daher im Wege eines separaten Rechtsakts geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2024

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