ErwGr. 6

REG_2024_1352 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/816 und (EU) 2019/818 zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen

Die Verordnung (EU) 2024/1356 enthält spezifische Vorschriften für die Identifizierung oder Verifizierung der Identität von Drittstaatsangehörigen durch Abfrage des mit den Verordnungen (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) eingerichteten gemeinsamen Speichers für Identitätsdaten („CIR“), die die korrekte Identifizierung bzw. die Verifizierung der Identität von im EES, im VIS, im ETIAS, im Eurodac und im ECRIS-TCN erfassten Personen, einschließlich unbekannter Personen, die sich nicht ausweisen können, vereinfachen und unterstützen sollen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2024

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