ErwGr. 10

REG_2024_1356 · zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817

Die Überprüfung sollte an jedem angemessenen und geeigneten Ort, der von dem jeweiligen Mitgliedstaat unter Berücksichtigung der geografischen Lage und der bestehenden Infrastrukturen benannt wird und sich im Allgemeinen an den oder in der Nähe der Außengrenzen oder alternativ an anderen Orten innerhalb des Hoheitsgebiets befindet, durchgeführt werden, wodurch sichergestellt wird, dass die Überprüfung unverzüglich durchgeführt werden kann. Die Überprüfung Drittstaatsangehöriger, die sich illegal im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten und die eine Außengrenze überschritten haben, um auf unzulässige Weise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einzureisen, und nicht bereits in einem Mitgliedstaat der Überprüfung unterzogen wurden, sollte an jedem angemessenen und geeigneten, von dem jeweiligen Mitgliedstaat benannten Ort innerhalb seines Hoheitsgebiets durchgeführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 10 REG_2024_1356 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 10 REG_2024_1356 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.