ErwGr. 7

REG_2024_1356 · zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817

An die Überprüfung von Drittstaatsangehörigen, die internationalen Schutz beantragen, sollte sich eine Prüfung des Bedürfnisses nach internationalem Schutz anschließen. Die Überprüfung sollte den für diese Prüfung zuständigen Behörden ermöglichen, alle Informationen einzuholen und auszutauschen, die für die Ermittlung des geeigneten Verfahrens für die Prüfung des Antrags ohne Vorentscheidung über die Art des Verfahrens relevant sind, und somit diese Prüfung beschleunigen. Die Überprüfung sollte zudem dazu beitragen, dass vulnerable Personen ermittelt werden, damit etwaige besondere Bedürfnisse bei der Festlegung und Durchführung des anzuwendenden Verfahrens in vollem Umfang berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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