ErwGr. 5

REG_2024_1356 · zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817

Grenzschutzbeamte sind häufig mit Drittstaatsangehörigen konfrontiert, die ohne Reisedokumente internationalen Schutz beantragen, nachdem sie entweder im Zuge der Grenzüberwachung oder während der Kontrollen an den Grenzübergangsstellen aufgegriffen wurden. Des Weiteren sind die Grenzschutzbeamten an einigen Grenzabschnitten mit einer hohen Zahl gleichzeitig ankommender Personen konfrontiert. Unter diesen Umständen ist es besonders schwierig und wichtig, sicherzustellen, dass alle einschlägigen Datenbanken abgefragt werden, und das geeignete Verfahren so schnell wie möglich zu bestimmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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