ErwGr. 5

REG_2024_1358 · über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zur effektiven Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1351 und (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2001/55/EG sowie zur Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

Im Sinne einer effektiven Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1350 ist es erforderlich, dass jeder Mitgliedstaat in Erfahrung bringen kann, ob einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen von einem anderen Mitgliedstaat Recht gemäß der genannten Verordnung internationaler Schutz gewährt oder ein humanitärer Status nach nationalem Recht zuerkannt wurde oder ob er gemäß einer nationalen Neuansiedlungsregelung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufgenommen worden ist. Um die in der genannten Verordnung vorgesehenen einschlägigen Ablehnungsgründe im Rahmen eines neuen Aufnahmeverfahrens anwenden zu können, benötigen die Mitgliedstaaten auch Informationen über den Abschluss früherer Aufnahmeverfahren und Informationen über jede Entscheidung über die Gewährung internationalen Schutzes oder Zuerkennung des humanitären Status nach nationalem Recht. Darüber hinaus sind Informationen über eine Entscheidung über die Gewährung internationalen Schutzes oder Zuerkennung des humanitären Status nach nationalem Recht erforderlich, um den Mitgliedstaat zu ermitteln, der das Verfahren abgeschlossen hat, und somit andere Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, zusätzliche Informationen von diesem Mitgliedstaat anzufordern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 5 REG_2024_1358 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 5 REG_2024_1358 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.