über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zur effektiven Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1351 und (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2001/55/EG sowie zur Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
REG_2024_1358 · 63 Artikel · 2 Anhänge · 99 Erwägungsgründe
Artikel
- Art. 1Aufgabe von „Eurodac“
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Aufbau des Systems und Grundprinzipien
- Art. 4Betriebsmanagement
- Art. 5Zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken benannte Behörden der Mitgliedstaaten
- Art. 6Zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken zugangsberechtigte Prüfstellen der Mitgliedstaaten
- Art. 7Zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken benannte Europol-Stelle und zugangsberechtigte Europol-Prüfstelle
- Art. 8Interoperabilität mit ETIAS
- Art. 9Bedingungen für den Zugang zu Eurodac zum Zweck der manuellen Verarbeitung durch nationale ETIAS-Stellen
- Art. 10Zugang der zuständigen Visumbehörden zu Eurodac
- Art. 11Interoperabilität mit dem VIS
- Art. 12Statistik
- Art. 13Verpflichtende Erfassung biometrischer Daten
- Art. 14Besondere Bestimmungen betreffend Minderjährige
- Art. 15Erfassung und Übermittlung biometrischer Daten
- Art. 16Informationen zur Rechtsstellung der betroffenen Person
- Art. 17Datenspeicherung
- Art. 18Erfassung und Übermittlung biometrischer Daten
- Art. 19Datenspeicherung
- Art. 20Erfassung und Übermittlung biometrischer Daten
- Art. 21Datenspeicherung
- Art. 22Erfassung und Übermittlung biometrischer Daten
- Art. 23Erfassung und Übermittlung biometrischer Daten
- Art. 24Erfassung und Übermittlung biometrischer Daten
- Art. 25Informationen zum Übernahmestatus der betroffenen Person
- Art. 26Erfassung und Übermittlung biometrischer Daten
- Art. 27Abgleich von biometrischen Daten
- Art. 28Abgleich von Gesichtsbilddaten
- Art. 29Aufbewahrung der Daten
- Art. 30Vorzeitige Löschung der Daten
- Art. 31Datenmarkierung
- Art. 32Verfahren für den Abgleich biometrischer oder alphanumerischer Daten mit Eurodac-Daten
- Art. 33Voraussetzungen für den Zugang der benannten Behörden zu Eurodac
- Art. 34Voraussetzungen für den Zugang von Europol zu Eurodac
- Art. 35Kommunikation zwischen den benannten Behörden, den Prüfstellen, den nationalen Zugangsstellen und der Europol-Zugangsstelle
- Art. 36Verantwortung für die Datenverarbeitung
- Art. 37Übermittlung
- Art. 38Datenabgleich und Übermittlung der Ergebnisse
- Art. 39Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten und Eurodac
- Art. 40Zugriff auf die in Eurodac gespeicherten Daten und Berichtigung oder Löschung dieser Daten
- Art. 41Aufzeichnung der Datenverarbeitungsvorgänge
- Art. 42Recht auf Information
- Art. 43Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Ergänzung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten
- Art. 44Überwachung durch die nationalen Aufsichtsbehörden
- Art. 45Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
- Art. 46Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
- Art. 47Schutz der für die Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung verarbeiteten personenbezogenen Daten
- Art. 48Datensicherheit
- Art. 49Verbot der Übermittlung von Daten an Drittstaaten, internationale Organisationen oder private Stellen
- Art. 50Übermittlung von Daten an Drittstaaten zum Zweck der Rückführung
- Art. 51Protokollierung und Dokumentierung
- Art. 52Haftung
- Art. 53Änderung der Verordnung (EU) 2018/1240
- Art. 54Änderung der Verordnung (EU) 2019/818
- Art. 55Kosten
- Art. 56Ausschussverfahren
- Art. 57Berichte, Überwachung und Bewertung
- Art. 58Beurteilung
- Art. 59Sanktionen
- Art. 60Territorialer Anwendungsbereich
- Art. 61Meldung der benannten Behörden und Prüfstellen
- Art. 62Aufhebung
- Art. 63Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Erwägungsgründe (99)
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über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zur effektiven Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1351 und (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2001/55/EG sowie zur Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.