ErwGr. 57

REG_2024_1358 · über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zur effektiven Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1351 und (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2001/55/EG sowie zur Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

Für die Zwecke der Anwendung der Ablehnungsgründe gemäß der Verordnung (EU) 2024/1350 sollten die biometrischen Daten von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, die zum Zweck der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens gemäß der genannten Verordnung registriert wurden, erfasst, an Eurodac übermittelt und mit den in Eurodac gespeicherten Daten von Personen, die internationalen Schutz genießen, von Personen, denen gemäß der genannten Verordnung internationaler Schutz gewährt oder ein humanitärer Status nach nationalem Recht zuerkannt wurde, von Personen, denen die Aufnahme in einem Mitgliedstaat aus einem der in der genannten Verordnung genannten Gründe verweigert wurde — namentlich dass hinreichende Gründe zu der Annahme bestanden, dass dieser Drittstaatsangehörige oder Staatenlose eine Gefahr für die Allgemeinheit, die öffentliche Ordnung, die Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit des Mitgliedstaats, der für die Prüfung des Aufnahmedossiers zuständig ist, darstellt, oder weil er im SIS oder in einer nationalen Datenbank eines Mitgliedsstaats zu Einreiseverweigerung ausgeschrieben ist — oder für die das Aufnahmeverfahren eingestellt wurde, weil sie ihre Zustimmung nicht erteilt oder widerrufen haben, sowie von Personen, die im Rahmen einer nationalen Neuansiedlungsregelung aufgenommen wurden, abgeglichen werden. Daher sollten diese Datenkategorien in Eurodac gespeichert und für Abgleiche zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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