ErwGr. 82

REG_2024_1358 · über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zur effektiven Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1351 und (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2001/55/EG sowie zur Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

Die betroffenen Personen sollten das Recht auf Auskunft über sie betreffende personenbezogene Daten, auf Berichtigung und Löschung dieser Daten sowie auf Einschränkung ihrer Verarbeitung haben. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung sollten die betroffenen Personen das Recht haben, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen. Diese Rechte sollten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und im Einklang mit den in der vorliegenden Verordnung, der Richtlinie (EU) 2016/680 und der Verordnung (EU) 2016/794 festgelegten Verfahren in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken gemäß der vorliegenden Verordnung ausgeübt werden. In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten in Eurodac durch die nationalen Behörden sollte jeder Mitgliedstaat aus Gründen der Rechtssicherheit und Transparenz die Behörde benennen, die gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 als für die Verarbeitung Verantwortlicher gilt und die die zentrale Verantwortung für die Datenverarbeitung durch diesen Mitgliedstaat tragen sollte. Jeder Mitgliedstaat sollte der Kommission diese Behörde mitteilen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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