ErwGr. 10

REG_2024_1358 · über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zur effektiven Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1351 und (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2001/55/EG sowie zur Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

Da die Kommission in Zusammenarbeit mit der durch die Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates (14) errichteten Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) und den Mitgliedstaaten bereits eine Plattform für den gemäß der Richtlinie 2001/55/EG erforderlichen Informationsaustausch eingerichtet hat, ist es angezeigt, die Personen von Eurodac auszuschließen, die gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 vorübergehenden Schutz und jeden anderen gleichwertigen nationalen Schutz genießen, der gemäß jenem Durchführungsbeschluss gewährt wurde. Ein solcher Ausschluss sollte auch hinsichtlich künftiger Änderungen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 und etwaiger Verlängerungen dieses vorübergehenden Schutzes gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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