Art. 98 – Datenschutz

REG_2024_1620 · zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010

(1)Die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage dieser Verordnung zum Zwecke der Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß Artikel 70 der Richtlinie (EU) 2024/1640 und Artikel 76 der Verordnung (EU) 2024/1624 gilt als erforderlich für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Behörde gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2018/1725 und Artikel 6 der Verordnung (EU) 2016/679 übertragen wurde. Bei der Ausarbeitung von Leitlinien und Empfehlungen gemäß Artikel 54, die erhebliche Auswirkungen auf den Schutz personenbezogener Daten haben, arbeitet die Behörde eng mit dem mit der Verordnung (EU) 2016/679 eingerichteten Europäischen Datenschutzausschuss zusammen, um Überschneidungen, Unstimmigkeiten und Rechtsunsicherheit im Bereich des Datenschutzes zu vermeiden. Nach Genehmigung durch die Kommission konsultiert die Behörde auch den durch die Verordnung (EU) 2018/1725 eingesetzten Europäischen Datenschutzbeauftragten. Die Behörde kann auch nationale Datenschutzbehörden als Beobachter zum Verfahren zur Ausarbeitung solcher Leitlinien und Empfehlungen einladen.
(2)Nach Artikel 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 ist es der Behörde gestattet, interne Vorschriften zu erlassen, durch die die Anwendung der Rechte der Dateninhaber eingeschränkt werden, wenn solche Beschränkungen für die Wahrnehmung der in Artikel 70 der Richtlinie (EU) 2024/1640 und Artikel 76 der Verordnung (EU) 2024/1624 genannten Aufgaben erforderlich sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 98 REG_2024_1620 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 98 REG_2024_1620 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.