ErwGr. 1

REG_2024_1620 · zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010

Die Erfahrungen mit dem derzeitigen Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, der in hohem Maße von der nationalen Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung abhängt, haben nicht nur im Hinblick auf das effiziente Funktionieren des Rahmens der Union, sondern auch im Hinblick auf die Einbeziehung internationaler Empfehlungen Schwachstellen aufgezeigt. Diese Schwachstellen haben dazu geführt, dass neue Hindernisse für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts entstanden sind, die sowohl auf Risiken innerhalb des Binnenmarkts als auch auf externe Bedrohungen zurückzuführen sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

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