ErwGr. 3

REG_2024_1620 · zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010

Aus diesen Gründen sollte eine Unionsbehörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (im Folgenden „Behörde“) errichtet werden. Die Schaffung dieser Behörde ist von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung einer effizienten und angemessenen Beaufsichtigung von Verpflichteten, die ein hohes Risiko im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, für die Stärkung gemeinsamer Aufsichtskonzepte für alle anderen Verpflichteten und für die Erleichterung gemeinsamer Analysen und der Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

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