ErwGr. 6

REG_2024_1620 · zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010

Die Kombination direkter und indirekter Aufsichtsbefugnisse gegenüber Verpflichteten und die Bereitstellung eines Unterstützungs- und Koordinierungsmechanismus für die zentralen Meldestellen stellen das am besten geeignete Mittel dar, um auf Unionsebene eine Beaufsichtigung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und eine Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zwischen den zentralen auf dem Gebiet herbeizuführen. Daher ist es notwendig, dass die Behörde sowohl Unabhängigkeit als auch ein hohes Maß an Fachkenntnissen aufweist und im Einklang mit der am 19. Juli 2012 abgegebenen Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission zu den dezentralen Agenturen errichtet wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

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