ErwGr. 53

REG_2024_1620 · zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010

Um eine kohärente, effiziente und wirksame Aufsichtspraxis und entsprechende Verfahren im Zusammenhang mit zentralen Meldestellen zu schaffen und eine gemeinsame, einheitliche und kohärente Anwendung des Unionsrechts sicherzustellen, sollte die Behörde befugt sein, Leitlinien und Empfehlungen zu erstellen, die sich an alle oder eine Kategorie von Verpflichteten sowie an alle oder eine Kategorie von Aufsichtsbehörden und zentralen Meldestellen richten. Die Leitlinien und Empfehlungen könnten im Rahmen einer besonderen Ermächtigung in den anwendbaren Rechtsakten der Union oder auf eigene Initiative der Behörde herausgegeben werden, wenn der Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Unionsebene gestärkt werden muss.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

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