Anhang I – Indikative Liste der Risikovariablen

REG_2024_1624 · zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Die nachstehende Liste ist eine nicht erschöpfende Aufzählung von Risikovariablen, die die Verpflichteten bei ihrer Risikobewertung nach Artikel 10 und bei der Ermittlung des Umfangs der nach Artikel 20 anzuwendenden Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden zu berücksichtigen haben:
a)Kundenrisikovariablen: i) geschäftliche oder berufliche Tätigkeit des Kunden und seines wirtschaftlichen Eigentümers, ii) Ruf des Kunden und seines wirtschaftlichen Eigentümers, iii) Art und Verhalten des Kunden und seines wirtschaftlichen Eigentümers, iv) Rechtsräume, in denen der Kunde und sein wirtschaftlicher Eigentümer ansässig sind, v) Rechtsräume, in denen sich der Hauptgeschäftssitz des Kunden und seines wirtschaftlichen Eigentümers des Kunden befinden, vi) Rechtsräume, zu denen der Kunde und sein wirtschaftlicher Eigentümer relevante persönliche Verbindungen haben.
i)geschäftliche oder berufliche Tätigkeit des Kunden und seines wirtschaftlichen Eigentümers,
ii)Ruf des Kunden und seines wirtschaftlichen Eigentümers,
iii) Art und Verhalten des Kunden und seines wirtschaftlichen Eigentümers,
iv)Rechtsräume, in denen der Kunde und sein wirtschaftlicher Eigentümer ansässig sind,
v)Rechtsräume, in denen sich der Hauptgeschäftssitz des Kunden und seines wirtschaftlichen Eigentümers des Kunden befinden,
vi)Rechtsräume, zu denen der Kunde und sein wirtschaftlicher Eigentümer relevante persönliche Verbindungen haben.
b)Produkt-, Dienstleistungs- oder Transaktionsrisikovariablen i) Zweck eines Kontos oder einer Beziehung, ii) Regelmäßigkeit oder Dauer der Geschäftsbeziehung, iii) Höhe der von einem Kunden eingezahlten Vermögenswerte oder Umfang der durchgeführten Transaktionen, iv) mit den jeweiligen Produkten, Dienstleistungen oder Transaktionen verbundenes Maß an Transparenz oder Intransparenz, v) Komplexität der jeweiligen Produkte, Dienstleistungen oder Transaktionen, vi) Wert oder Umfang der jeweiligen Produkte, Dienstleistungen oder Transaktionen
i)Zweck eines Kontos oder einer Beziehung,
ii)Regelmäßigkeit oder Dauer der Geschäftsbeziehung,
iii) Höhe der von einem Kunden eingezahlten Vermögenswerte oder Umfang der durchgeführten Transaktionen,
iv)mit den jeweiligen Produkten, Dienstleistungen oder Transaktionen verbundenes Maß an Transparenz oder Intransparenz,
v)Komplexität der jeweiligen Produkte, Dienstleistungen oder Transaktionen,
vi)Wert oder Umfang der jeweiligen Produkte, Dienstleistungen oder Transaktionen
c)Vertriebskanalrisikovariablen i) Ausmaß der Abwicklung einer Geschäftsbeziehung ohne persönlichen Kontakt, ii) Präsenz von Kundenwerbern oder Vermittlern, auf die der Kunde zurückgreifen könnte, und Art der Beziehung zwischen diesen und dem Kunden.
i)Ausmaß der Abwicklung einer Geschäftsbeziehung ohne persönlichen Kontakt,
ii)Präsenz von Kundenwerbern oder Vermittlern, auf die der Kunde zurückgreifen könnte, und Art der Beziehung zwischen diesen und dem Kunden.
d)Risikovariable bei Lebensversicherungen und anderen Versicherungen mit Anlagezweck: i) Höhe des vom Begünstigten der Versicherungspolice ausgehenden Risikos.
i)Höhe des vom Begünstigten der Versicherungspolice ausgehenden Risikos.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

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