Anhang IV

REG_2024_1624 · zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Liste der hochwertigen Güter nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 54:
1.Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren im Wert von mehr als 10 000 EUR oder dem Gegenwert in Landeswährung,
2.Uhren im Wert von mehr als 10 000 EUR oder dem Gegenwert in Landeswährung,
3.Kraftfahrzeuge zu einem Preis von mehr als 250 000 EUR oder dem Gegenwert in Landeswährung,
4.Luftfahrzeuge zu einem Preis von mehr als 7 500 000 EUR oder dem Gegenwert in Landeswährung,
5.Wasserfahrzeuge zu einem Preis von mehr als 7 500 000 EUR oder dem Gegenwert in Landeswährung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anhang IV REG_2024_1624 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anhang IV REG_2024_1624 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.