ErwGr. 127

REG_2024_1624 · zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Angesichts des Zwecks der Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentümers, der darin besteht, die tatsächliche Transparenz von juristischen Personen sicherzustellen, ist es verhältnismäßig, bestimmte Unternehmen von der Verpflichtung zur Identifizierung ihres wirtschaftlichen Eigentümers auszunehmen. Eine solche Regelung kann nur auf Unternehmen angewandt werden, bei denen die Identifizierung und Registrierung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer nicht sinnvoll ist und bei denen ein ähnliches Maß an Transparenz durch andere Mittel als den wirtschaftlichen Eigentümer erreicht wird. In dieser Hinsicht sollten Einrichtungen des öffentlichen Rechts des Mitgliedstaats nicht verpflichtet sein, ihren wirtschaftlichen Eigentümer zu bestimmen. Mit der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (27) wurden strenge Transparenzanforderungen für Unternehmen eingeführt, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind. Unter bestimmten Umständen kann mit diesen Transparenzanforderungen eine Transparenzregelung erreicht werden, die den in dieser Verordnung festgelegten Transparenzvorschriften für wirtschaftliches Eigentum gleichwertig ist. Dies ist der Fall, wenn die Kontrolle über das Unternehmen durch Stimmrechte ausgeübt wird und die Eigentums- oder Kontrollstruktur des Unternehmens nur natürliche Personen umfasst. Unter diesen Umständen besteht keine Notwendigkeit, Anforderungen zum wirtschaftlichen Eigentum auf diese börsennotierten Unternehmen anzuwenden. Die Ausnahme für juristische Personen von der Verpflichtung, ihren eigenen wirtschaftlichen Eigentümer zu bestimmen und zu registrieren, sollte nicht die Verpflichtung von Verpflichteten berühren, den wirtschaftlichen Eigentümer eines Kunden bei der Durchführung der Sorgfaltsprüfung gegenüber Kunden zu ermitteln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

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