ErwGr. 124

REG_2024_1624 · zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Um sicherzustellen, dass Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer auf dem neusten Stand sind, sollte die juristische Person diese Informationen unmittelbar nach jeder Änderung aktualisieren und regelmäßig überprüfen, beispielsweise zum Zeitpunkt der Vorlage des Jahresabschlusses, oder anlässlich anderer wiederholter Interaktionen mit Behörden. Die Frist für die Aktualisierung der Informationen sollte angesichts möglicher komplexer Situationen angemessen sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

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