REG_2024_1624 · zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung
Die Anfälligkeiten von Crowdfunding-Plattformen für Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sind horizontaler Art und betreffen den Binnenmarkt als Ganzen. Bislang haben sich beim Umgang mit diesen Risiken in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Ansätze entwickelt. Während mit der Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates (15) der Regulierungsansatz für Unternehmensinvestitionen und kreditbasierte Crowdfunding-Plattformen unionsweit harmonisiert wird und mehrere Schutzmaßnahmen gegen potenzielle Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken eingeführt werden, wie etwa eine Sorgfaltsprüfung von Crowdfunding-Plattformen in Bezug auf Projektträger und im Rahmen von Zulassungsverfahren, schafft das Fehlen eines harmonisierten Rechtsrahmens mit robusten Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für Crowdfunding-Plattformen Lücken und schwächt die Schutzmaßnahmen der Union zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Daher muss sichergestellt werden, dass alle Crowdfunding-Plattformen, einschließlich derjenigen, die bereits gemäß der Verordnung (EU) 2020/1503 zugelassen sind, den Rechtsvorschriften der Union zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterliegen.
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