ErwGr. 50

REG_2024_1624 · zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Damit Auslagerungsverhältnisse effizient funktionieren können, bedarf es größerer Klarheit bei den Bedingungen, unter denen Auslagerung stattfindet. Die AMLA sollte die Aufgabe haben, Leitlinien dafür zu erarbeiten, unter welchen Bedingungen Auslagerung erfolgen kann und welche Aufgaben und Zuständigkeiten den Beteiligten jeweils zukommen. Um sicherzustellen, dass eine unionsweit übereinstimmende Überwachung der Auslagerungspraktiken gewährleistet ist, sollten die Leitlinien auch Klarheit darüber schaffen, wie die Aufseher solche Praktiken zu berücksichtigen und die Erfüllung der Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die Verpflichteten bei Anwendung dieser Praktiken zu überprüfen haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

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