ErwGr. 52

REG_2024_1624 · zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Es ist notwendig, in der Union einen einheitlichen und hohen Standard für die Sorgfaltsprüfung gegenüber Kunden zu erreichen, dem harmonisierte Anforderungen für die Feststellung und Überprüfung der Kundenidentität zugrunde liegen und der nationale Unterschiede verringert, damit binnenmarktweit gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen und die Bestimmungen unionsweit übereinstimmend angewandt werden. Zugleich ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die Verpflichteten die Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden in risikobasierter Weise anwenden. Der risikobasierte Ansatz ist keine Option, die den Verpflichteten übergroße Freiheiten einräumt. Er beinhaltet eine faktengestützte Entscheidungsfindung, um die Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, die für die Union und in der Union tätige Marktteilnehmer bestehen, gezielter anzugehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

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