ErwGr. 76

REG_2024_1624 · zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Der im gegenwärtigen Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgesehene Ansatz für die Überprüfung von Bestandskunden ist schon jetzt risikobasiert. Da bestimmte zwischengeschaltete Strukturen jedoch mit einem höheren Risiko für Geldwäsche, damit zusammenhängende Vortaten und Terrorismusfinanzierung verbunden sind, könnten Risiken mit diesem Ansatz möglicherweise nicht rechtzeitig aufgedeckt und bewertet werden. Deshalb ist es wichtig sicherzustellen, dass auch bestimmte klar festgelegte Kategorien von Bestandskunden regelmäßig überwacht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

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