ErwGr. 79

REG_2024_1624 · zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Es sollte anerkannt werden, dass in bestimmten Situationen ein erhöhtes Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung besteht. Wenngleich im Rahmen der regulären Anwendung der Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden die Identität und das Geschäftsprofil aller Kunden festgestellt werden sollten, gibt es Fälle, in denen eine besonders gründliche Feststellung und Überprüfung der Kundenidentität erforderlich ist. Daher müssen detaillierte Vorschriften für solche verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen festgelegt werden, insbesondere auch spezifische verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

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