ErwGr. 42

REG_2024_1717 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen

In erster Linie sollten die Mitgliedstaaten prüfen, ob vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen angesichts der Art der festgestellten schwerwiegenden Bedrohung angemessen sind und ob alternative Maßnahmen geeignet sind, um dieselben Ziele zu erreichen wie Kontrollen an den Binnengrenzen, etwa verhältnismäßige Kontrollen aufgrund von polizeilichen oder anderen hoheitlichen Befugnissen oder aufgrund der im Unionsrecht vorgesehenen Formen der polizeilichen Zusammenarbeit, darunter die Möglichkeit, das Überstellungsverfahren zur Anwendung zu bringen oder gemeinsame Maßnahmen in Bezug auf vorübergehende Reisebeschränkungen. Dabei sollten die Mitgliedstaaten vor allem einschätzen und bewerten, wie sich die Kontrollen an den Binnengrenzen auf die Freizügigkeit der Personen im Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen sowie auf die Funktionsfähigkeit der grenzüberschreitenden Regionen auswirken könnten. Diese Einschätzung sollte ein integraler Bestandteil der Mitteilung sein, die die Mitgliedstaaten der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat übermitteln müssen. Wenn Kontrollen an den Binnengrenzen wegen vorhersehbarer Ereignisse über den Anfangszeitraum von sechs Monaten hinaus verlängert werden sollen, sollte der Mitgliedstaat darüber hinaus eine Risikobewertung durchführen. Diese Risikobewertung sollte Einzelheiten über das Ausmaß und die voraussichtliche Entwicklung der festgestellten schwerwiegenden Bedrohung, Informationen darüber, wie lange diese schwerwiegende Bedrohung voraussichtlich anhalten wird und welche Abschnitte der Binnengrenzen betroffen sind, Informationen über Koordinierungsmaßnahmen mit anderen Mitgliedstaaten, die von diesen Maßnahmen betroffen sind, sowie die Maßnahmen enthalten, die der betreffende Mitgliedstaat ergriffen hat und zu ergreifen gedenkt, um die festgestellte schwerwiegende Bedrohung zu mindern, damit die Kontrollen an den Binnengrenzen aufgehoben werden können, um den Grundsatz des freien Personenverkehrs beizubehalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.06.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 42 REG_2024_1717 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 42 REG_2024_1717 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.