ErwGr. 44

REG_2024_1717 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen

Der Meldung, die von den Mitgliedstaaten zu übermitteln ist, sollte eine ausschlaggebende Bedeutung zukommen, wenn es darum geht, die Einhaltung der Kriterien und Bedingungen für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen zu beurteilen. Die Kommission sollte einen Durchführungsrechtsakt zur Festlegung eines Musterformulars für die Meldung der Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen erlassen, um sicherzustellen, dass die wiedereingeführten Kontrollen an den Binnengrenzen ordnungsgemäß überwacht werden, und die Qualität der Informationen zu verbessern, die bei ihr eingehen. Die Mitgliedstaaten sollten in berechtigten Fällen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, unter Berücksichtigung der Vertraulichkeit laufender Ermittlungen nicht verpflichtet sein, alle Informationen anzugeben. Vorbehaltlich des Funktionierens angemessener und sicherer Kanäle sollten die Mitgliedstaaten das Recht haben, die in der Meldung enthaltenen Informationen ganz oder teilweise mit einer Geheimhaltungsstufe zu versehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.06.2024

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