Art. 19 – Koordinierung der Finanzierung

REG_2024_1735 · zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724

(1)Die gemäß Artikel 38 eingerichtete Plattform dient der Prüfung der Engpässe und des unionsweiten Finanzbedarfs von strategischen Projekten für Netto-Null-Technologien, der Beratung, wie die Unionsfinanzierung und die nationale Finanzierung im Hinblick auf diesen Finanzbedarf koordiniert werden kann, und der Sammlung möglicher bewährter Verfahren, unter anderem zum Zweck der Entwicklung grenzüberschreitender Lieferketten in der Union, insbesondere auf der Grundlage eines regelmäßigen Austauschs mit den einschlägigen Industrieallianzen und der Gruppe zur Netto-Null-Industrie sowie deren Empfehlungen.
(2)Auf Ersuchen des Trägers des strategischen Projekts für Netto-Null-Technologien wird über die Plattform erörtert und beraten, wie die Finanzierung seines Projekts abgeschlossen werden kann, wobei die bereits gesicherte Finanzierung berücksichtigt und mindestens folgende Elemente in Erwägung gezogen werden: a) zusätzliche private Finanzierungsquellen; b) Unterstützung aus Mitteln der Gruppe der EIB oder anderer internationaler Finanzinstitutionen, einschließlich der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung; c) bestehende Instrumente und Programme der Mitgliedstaaten, auch von nationalen Förderbanken, Instituten und Exportkreditagenturen; d) einschlägige Förder- und Finanzierungsprogramme der Union.
(3)Über die Plattform werden bis zum 30. September 2024 und danach alle zwei Jahre der Kommission Empfehlungen übermittelt, wie eine ausreichende Finanzierung, auch aus dem Unionshaushalt, sichergestellt werden kann, um die Ziele dieser Verordnung zu erreichen.
(4)Die Mitgliedstaaten und gegebenenfalls die Kommission ergreifen Maßnahmen, um öffentliche Investitionen in Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien zu beschleunigen. Diese Maßnahmen können unbeschadet der Artikel 107 und 108 AEUV auch die Beratung über und die Koordinierung von Unterstützung für Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien umfassen, die Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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