ErwGr. 34

REG_2024_1735 · zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724

Damit die Ziele für 2030 erreicht werden können, muss ein besonderer Schwerpunkt auf die strategischen Projekte für Netto-Null-Technologien gelegt werden, auch aufgrund ihres erheblichen Beitrags auf dem Weg zu Netto-Null-CO2-Emissionen bis 2050. Diese Projekte spielen eine Schlüsselrolle für die offene strategische Autonomie der Union, da sie den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu sauberer, erschwinglicher und sicherer Energie ermöglichen. Angesichts ihrer Rolle sollte bei diesen Projekten der Vorteil von noch gestraffteren und effizienteren Genehmigungsverfahren zum Tragen kommen, sie sollten den Status der nach nationalem Recht höchstmöglichen nationalen Bedeutung erhalten und von zusätzlicher Unterstützung durch den Einsatz von Mischfinanzierungen profitieren, wobei sie die Verpflichtungen der Union und die internationalen Verpflichtungen gemäß den Richtlinien 2009/147/EG und 92/43/EWG, Rechtsakten der Union über die Wiederherstellung der Natur sowie dem am 25. Juni 1998 in Aarhus unterzeichneten Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten sowie die geltenden sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, die durch Unionsrecht oder nationales Recht festgelegt sind, weiterhin erfüllen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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