ErwGr. 15

REG_2024_1745 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Im Jahr 2020 hat Russland neue Bestimmungen in seine Schiedsgerichtsordnung aufgenommen, um sicherzustellen, dass — sofern in einem internationalen Vertrag Russlands oder im Einvernehmen der Parteien nichts anderes festgelegt ist — ausschließlich Gerichte in Russland für Streitigkeiten zuständig sind, an denen Personen beteiligt sind, gegen die restriktive Maßnahmen angewandt werden, sowie für Streitigkeiten einer russischen oder ausländischen Person mit einer anderen russischen oder ausländischen Person, wenn diese Streitigkeiten auf restriktiven Maßnahmen beruhen. Diese Rechtsvorschriften, die von russischen Gerichten umfassend angewandt werden, haben eindeutig das Ziel oder die Wirkung, die Befriedigung von Ansprüchen auf Vermögenswerte von Unternehmen aus der Union in einem ausländischen Hoheitsgebiet zu erzwingen, deren Befriedigung andernfalls gemäß der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 oder der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates (5) untersagt wäre. Um die Kosten zu erhöhen, die der Russischen Föderation durch ihre rechtswidrigen Handlungen in der Ukraine entstehen, und sie dazu zu bringen, diese Handlungen einzustellen, ermöglicht der Beschluss (GASP) 2024/1744 es daher, Unternehmen, die von diesen Bestimmungen des russischen Rechts Gebrauch machen, einem Transaktionsverbot zu unterwerfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.09.2024

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