ErwGr. 13

REG_2024_1745 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1744 wird für Schiffe, die dazu beitragen, dass Russland Krieg gegen die Ukraine führen kann, ein sektorales Verbot des Zugangs zu Häfen und Schleusen der Mitgliedstaaten sowie zu einem breiten Spektrum von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr eingeführt. Diese Maßnahme sollte die Tätigkeit von Schiffen, die an der Beförderung von Gütern beteiligt sind, die Einnahmen für die russische Kriegsführung generieren, oder von Schiffen, die betrieben werden, um zu Maßnahmen oder Strategien zur Unterstützung der Handlungen Russlands gegen die Ukraine beizutragen oder diese Maßnahmen oder Strategien zu unterstützen, einschränken. Schiffe, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, sind in Anhang XVI des Beschlusses (GASP) 2024/1744 aufgeführt. Restriktive Maßnahmen der Union als wesentliches Instrument der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union gegen den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine richten sich nicht gegen Schiffe unter einer Flagge der Union. Diese Schiffe werden nach Unionsrecht und nationalem Recht betrieben und müssen ihren Verpflichtungen gemäß dem Unionsrecht und dem nationalen Recht nachkommen. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten die restriktiven Maßnahmen der Union in Bezug auf Schiffe unter einer Flagge der Union in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet umsetzen und durchsetzen. Darüber hinaus wird mit dem Beschluss (GASP) 2024/1744 der Anwendungsbereich des Zugangsverbots zu Häfen für Schiffe unter russischer Flagge klargestellt und eine Ausnahmeregelung hinzugefügt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.09.2024

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