ErwGr. 20

REG_2024_1745 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Die russische Regierung und russische Gerichte haben Maßnahmen ergriffen, um aus Mitgliedstaaten stammenden Inhabern von Rechten des geistigen Eigentums in Russland unrechtmäßig ihren Schutz zu entziehen. Dies hat zu einem ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil für die russische Industrie geführt und zu den Einnahmen Russlands beigetragen, wodurch Russland weiter in die Lage versetzt wurde, in der Ukraine Krieg zu führen. Um dies zu neutralisieren, werden mit dem Beschluss (GASP) 2024/1744 Beschränkungen für die Annahme von Anträgen auf Eintragung bestimmter Rechte des geistigen Eigentums in der Union durch russische Staatsangehörige, natürliche Personen mit Wohnsitz in Russland und russische Unternehmen eingeführt. Insbesondere sollten die Ämter für geistiges Eigentum und andere zuständige Einrichtungen unbeschadet ihrer Verfahrensvorschriften die Einreichung solcher Anträge nicht zulassen. Darüber hinaus sollten die Ämter für geistiges Eigentum und andere zuständige Einrichtungen zur Erfüllung dieser Verpflichtung im Falle der Einreichung solcher Anträge nicht verpflichtet sein, eine förmliche Ablehnungsentscheidung zu erlassen, sodass eine erneute Einreichung möglich ist, sobald die derzeitige Beschränkung aufgehoben wird. Zur Umsetzung dieser Beschränkung sollten die Ämter für geistiges Eigentum und andere zuständige Einrichtungen in der Lage sein, die erforderlichen Informationen von natürlichen Personen und Unternehmen anzufordern, die die Eintragung der betreffenden Rechte des geistigen Eigentums beantragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.09.2024

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