ErwGr. 19

REG_2024_1745 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Um das Recht von Staatsangehörigen der Union, die vor der Invasion der Ukraine im Februar 2022 in Russland wohnhaft waren und die von Tochterunternehmen von Rechtsträgern aus der Union sowie aus Partnerländern beschäftigt werden, nicht ungebührlich zu beschränken, schafft der Beschluss (GASP) 2024/1744 eine Ausnahme von dem Verbot eingeführt werden, der russischen Regierung oder in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen bestimmte Dienstleistungen zu erbringen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.09.2024

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