ErwGr. 9

REG_2024_1745 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Der Markt für Schmuckwaren mit Diamanten ist global und eng vernetzt. Restriktive Maßnahmen in Bezug auf solche Schmuckwaren sind wirksamer und werden mit geringerer Wahrscheinlichkeit umgangen, wenn sie in Abstimmung mit den wichtigsten Partnern der Union, wie etwa den G7, ergriffen werden. Folglich sieht der Beschluss (EU) 2024/1744 vor, dass das indirekte Einfuhrverbot für russische Diamanten, die in anderen Drittländern als Russland verarbeitet werden, vorübergehend nicht für Schmuckwaren mit solchen Diamanten gilt, bis der Rat im Hinblick auf ein Tätigwerden im Rahmen der G7 zur Verfolgung dieser Maßnahme etwas anderes beschließt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.09.2024

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