ErwGr. 20

REG_2024_1747 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union

Verbraucher und Versorger benötigen wirksame und effiziente Terminmärkte, um sich in Bezug auf ihr langfristiges Preisrisiko abzusichern und ihre Abhängigkeit von kurzfristigen Preisen zu verringern. Damit Energiekunden in der gesamten Union in vollem Umfang von den Vorteilen integrierter Elektrizitätsmärkte und des unionsweiten Wettbewerbs profitieren können, sollte die Kommission die Auswirkungen möglicher Maßnahmen, mit denen das Funktionieren der Stromterminmärkte der Union etwa in Bezug auf die Häufigkeit der Vergabe, die Laufzeiten und die Art der langfristigen Übertragungsrechte verbessert werden soll, Wege zur Stärkung des Sekundärmarktes und die mögliche Einführung regionaler virtueller Hubs bewerten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.06.2024

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