ErwGr. 23

REG_2024_1747 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union

Die Netztarife sollten den Übertragungs- und Verteilernetzbetreibern Anreize bieten, Flexibilitätsleistungen, insbesondere Laststeuerung oder Energiespeicherung, zu nutzen und dafür weitere innovative Lösungen zur Optimierung des bestehenden Netzes und zur Beschaffung von Flexibilitätsleistungen zu entwickeln. Zu diesem Zweck sollten die Netztarife so gestaltet werden, dass sie den Betriebs- und Kapitalausgaben der Netzbetreiber oder einer effizienten Kombination beider Arten von Ausgaben Rechnung tragen, damit die Netzbetreiber das Stromnetz kosteneffizient betreiben können. Das Erfordernis der Kostenorientierung sollte die Möglichkeit einer effizienten Kostenumverteilung, wenn standort- oder zeitabhängige Netzentgelte erhoben werden, nicht einschränken. Dies würde darüber hinaus dazu beitragen, Energie aus erneuerbaren Quellen zu den geringsten Kosten für das Stromsystem zu integrieren und es den Endkunden ermöglichen, den Nutzen der Flexibilitätslösungen zu schätzen. Die Regulierungsbehörden werden wesentlich dazu beitragen, sicherzustellen, dass ausreichende Investitionen für die erforderliche Netzentwicklung, den Netzausbau, und die Netzverstärkung bereitgestellt werden. Die Regulierungsbehörden sollten die öffentliche Akzeptanz und die Nutzung antizipatorischer Investitionen und so die Beschleunigung der Netzentwicklung fördern, um dem schnelleren Ausbau der Erzeugung erneuerbarer Energien, gegebenenfalls auch in ausgewiesenen Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie, und der intelligenten elektrifizierten Nachfrage zu entsprechen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.06.2024

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