ErwGr. 44

REG_2024_1747 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union

Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die direkten Preisstützungssysteme oder die gleichwertigen Systeme mit denselben Auswirkungen unabhängig von ihrer Form eine effiziente, wettbewerbsorientierte und liquide Funktionsweise der Elektrizitätsmärkte nicht untergraben und Anreize dafür erhalten bleiben, dass die Erzeuger auf Marktsignale reagieren und beispielsweise die Erzeugung einstellen, wenn die Strompreise unter ihren Betriebskosten liegen, und dass die Endkunden den Verbrauch verringern, wenn die Strompreise hoch sind. Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Förderregelungen kein Hindernis für die Entwicklung kommerzieller Verträge, z. B. von Strombezugsverträgen, darstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.06.2024

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