ErwGr. 53

REG_2024_1747 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union

Die Übergangszeiträume für Estland, Lettland und Litauen sollten so bald wie möglich nach der Synchronisierung auslaufen und für die Entwicklung der geeigneten Marktinstrumente genutzt werden, die kurzfristige Regelleistungsreserven und andere unverzichtbare Systemdienstleistungen bieten, und sollten auf die für diesen Vorgang erforderliche Zeit begrenzt sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.06.2024

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