ErwGr. 101

REG_2024_1781 · zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG

Die Mitgliedstaaten sollten nicht daran gehindert werden, nationale Maßnahmen für eine umweltorientierte Vergabe öffentlicher Aufträge in Bezug auf Produktgruppen einzuführen oder beizubehalten, für die im Rahmen dieser Verordnung noch keine Anforderungen bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegt wurden, oder strengere nationale Anforderungen in Bezug auf Produkte einzuführen, die in den Anwendungsbereich von Durchführungsrechtsakten zur Festlegung von Anforderungen für eine umweltorientierte Vergabe öffentlicher Aufträge fallen, sofern diese Maßnahmen und Anforderungen im Einklang mit dem Unionsrecht stehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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