ErwGr. 104

REG_2024_1781 · zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG

Um sicherzustellen, dass geeignete Kontrollen in Bezug auf die Ökodesign-Anforderungen in angemessenem Umfang durchgeführt werden, sollten die Mitgliedstaaten in ihrer in Artikel 13 der Verordnung (EU) 2019/1020 vorgesehenen nationalen Marktüberwachungsstrategie einen speziellen Abschnitt erstellen, in dem die Produkte oder Anforderungen, die sie gemäß dieser Verordnung als vorrangig für die Marktüberwachung ermittelt haben, und die geplanten Tätigkeiten zur Verringerung oder Beendigung der Nichtkonformität einschlägiger Produkte mit einschlägigen Ökodesign-Anforderungen aufgeführt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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