ErwGr. 20

REG_2024_1781 · zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG

Zur Vermeidung von Regulierungsaufwand sollte für Kohärenz zwischen dieser Verordnung und den Anforderungen gesorgt werden, die in anderem Unionsrecht insbesondere in Bezug auf Produkte, Chemikalie, Verpackungen und Abfall gelten oder dort festgelegt sind. Die Existenz von Ermächtigungen im Rahmen anderen Unionsrecht zur Festlegung von Anforderungen mit gleicher oder ähnlicher Wirkung wie die Anforderungen im Rahmen dieser Verordnung sollte jedoch die Ermächtigungen in dieser Verordnung nicht einschränken, sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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