ErwGr. 59

REG_2024_1781 · zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG

Die Mitgliedstaaten sollten nicht daran gehindert werden, nationale Maßnahmen in Bezug auf die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte für Produkte einzuführen oder beizubehalten, die nicht unter das Verbot gemäß dieser Verordnung fallen, sofern diese Maßnahmen im Einklang mit dem Unionsrecht stehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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