ErwGr. 34

REG_2024_1787 · über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942

Zu diesem Zweck sollte ein harmonisierter Ansatz entwickelt werden, damit für alle Betreiber in der Union gleiche Ausgangsbedingungen gelten. Dieser Ansatz sollte Mindestanforderungen für LDAR-Untersuchungen vorsehen, den Mitgliedstaaten und Betreibern gleichzeitig aber auch ein angemessenes Maß an Flexibilität gewähren. Diese Flexibilität ist wichtig, um Innovationen und die Entwicklung neuer Komponenten, neuer LDAR-Technologien und neuer Messmethoden zu ermöglichen und damit der Festlegung auf eine Technologie zum Nachteil des Umweltschutzes vorzubeugen. Es werden immer wieder neue LDAR-Technologien und neue Messmethoden entwickelt, und die Mitgliedstaaten sollten Innovationen auf diesem Gebiet fördern, damit die am wenigsten emittierenden, kosteneffizientesten und genauesten Komponenten, LDAR-Technologien und Messmethoden übernommen werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.07.2024

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